In den meisten Ländern bringt Ihnen eine Spende an eine anerkannte gemeinnützige Organisation eine steuerliche Entlastung: einen Abzug von Ihrem zu versteuernden Einkommen, eine Steuergutschrift oder einen Anteil Ihrer Einkommensteuer, den Sie einer Organisation zuweisen können. Wie hoch sie ausfällt und für welche Organisationen sie gilt, entscheidet Ihre eigene Steuerbehörde. WhyDonate stellt Ihnen für jede Spende einen Beleg aus.
In allen unten aufgeführten Ländern gilt die Vergünstigung nur für Spenden an Organisationen, die die Steuerbehörde anerkennt. Eine Spende an die Spendenaktion einer Privatperson ist daher in der Regel nicht begünstigt.
Die Tabellen unten fassen die Regeln je Land zusammen. Jede Zeile wurde im September 2026 anhand der am Ende dieses Artikels genannten Quelle geprüft. Es handelt sich um allgemeine Informationen, nicht um Steuerberatung: Steuergesetze unterscheiden sich je nach Land und ändern sich jedes Jahr. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Regeln bei Ihrer nationalen Steuerbehörde, bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen.
Wie erhalte ich einen Beleg?
Klicken Sie direkt nach der Spende auf Beleg herunterladen. Denselben Link finden Sie in Ihrer Bestätigungs-E-Mail, und der Beleg ist auch in Ihrem WhyDonate-Konto verfügbar.
Steuerlich begünstigt spenden in Europa und im Vereinigten Königreich
Land | Art der Steuervergünstigung | Höchstgrenze für Abzug/Gutschrift | Geltendmachung | Erforderliche Nachweise |
|---|---|---|---|---|
Österreich | Abzug vom Einkommen | Bis zu 10 % Ihres Gesamteinkommens des Jahres, für Spenden an begünstigte Organisationen | Automatisch: Die Organisation meldet die Spende an das Finanzamt | Geben Sie der Organisation Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihr Geburtsdatum an |
Belgien | Steuerermäßigung | 30 % des gespendeten Betrags, für seit 2025 geleistete Spenden von mindestens 40 € pro Jahr an eine anerkannte Einrichtung | Jährliche Steuererklärung | Steuerbescheinigung der Einrichtung; bewahren Sie sie auf, Sie müssen sie nicht beifügen |
Bulgarien | Abzug vom zu versteuernden Einkommen | Bis zu 5 % Ihrer jährlichen Steuerbemessungsgrundlage für die meisten gemeinwohlorientierten Empfänger, mit höheren Obergrenzen für einige festgelegte Empfänger; insgesamt 65 % | Jährliche Steuererklärung | Kopien der Unterlagen, die den Empfänger und die Spende belegen |
Kroatien | Erhöhung Ihres persönlichen Freibetrags | Bis zu 2 % der Einnahmen, für die Sie Ihre jährliche Steuererklärung abgeben, für Spenden für kulturelle, erzieherische, wissenschaftliche, gesundheitliche, humanitäre, sportliche oder religiöse Zwecke | Jährliche Steuererklärung | Nachweis der Zahlung auf das Konto der Organisation |
Zypern | Abzug vom zu versteuernden Einkommen | Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind abzugsfähig | Jährliche Steuererklärung | Belege der gemeinnützigen Organisation |
Tschechien | Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage | Spenden von mindestens 2 % der Steuerbemessungsgrundlage oder CZK 1.000; höchstens 30 % der Steuerbemessungsgrundlage für 2022 bis 2026 | Jährliche Steuererklärung oder der jährliche Lohnsteuerausgleich durch Ihren Arbeitgeber | Bestätigung der Spende durch den Empfänger |
Dänemark | Abzug vom zu versteuernden Einkommen | Bis zu DKK 20.000 im Jahr 2026 (DKK 19.000 im Jahr 2025) | Automatisch: Die Organisation meldet die Spende | Geben Sie der Organisation Ihre CPR-Nummer an |
Estland | Abzug vom Einkommen | Bis zu 1.200 € pro Jahr zusammen mit Ausbildungskosten und Zinsen für Wohnungsbaudarlehen und höchstens 50 % Ihres zu versteuernden Einkommens, für Spenden an gelistete Organisationen | In Ihrer Steuererklärung vorausgefüllt, anhand der Meldung der Organisation | Nachweis der Spende, wenn Sie sie selbst eintragen |
Finnland | Abzug vom Erwerbseinkommen | Nur für Spenden von 850 € bis 500.000 € an eine öffentlich finanzierte Universität oder andere Hochschule im Europäischen Wirtschaftsraum, für Wissenschaft oder Kunst | Jährliche Steuererklärung | Nachweis der Spende |
Frankreich | Steuerermäßigung | 66 % des gespendeten Betrags, für Spenden bis zu 20 % Ihres zu versteuernden Einkommens; der übersteigende Betrag wird 5 Jahre lang vorgetragen. 75 % für Spenden bis 2.000 € an Organisationen, die Menschen in Not helfen | Einkommensteuererklärung (Formular 2042 RICI) | Steuerbescheinigung der Organisation |
Deutschland | Abzug vom Einkommen | Bis zu 20 % Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte | Einkommensteuererklärung (Anlage Sonderausgaben) | Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung); bei Spenden bis 300 € genügt ein Kontoauszug |
Griechenland | Steuerermäßigung | 20 % des gespendeten Betrags, wenn Ihre Spenden im Jahr insgesamt mehr als 100 € betragen, für Spenden bis zu 5 % Ihres zu versteuernden Einkommens | Jährliche Steuererklärung | Beleg des Empfängers |
Ungarn | Zuweisung eines Anteils der Einkommensteuer | Die Vergünstigung ist kein Abzug für die Spende selbst: Sie können 1 % Ihrer Einkommensteuer einer registrierten zivilgesellschaftlichen Organisation zuweisen und weitere 1 % einer Religionsgemeinschaft | Erklärung gegenüber der Steuerbehörde (NAV) | Keine |
Island | Abzug vom Einkommen | ISK 10.000 bis ISK 350.000 pro Jahr und Person, für Spenden an Organisationen im Register für gemeinnützige Organisationen | Jährliche Steuererklärung | Schriftliche Bestätigung der Organisation |
Irland | Steuerrückforderung durch die gemeinnützige Organisation | Bei Spenden von 250 € oder mehr pro Jahr fordert die gemeinnützige Organisation Steuern in Höhe von 31 % des hochgerechneten Bruttobetrags zurück; Sie selbst erhalten keine persönliche Vergünstigung | Die gemeinnützige Organisation stellt den Antrag anhand Ihrer Bescheinigung | Bescheinigung CHY3 (5 Jahre gültig) oder CHY4 (1 Jahr gültig), die Sie der gemeinnützigen Organisation geben |
Lettland | Steuererstattung | 25,5 % Ihrer Spenden (Einkommen 2025), auf bis zu 600 € pro Jahr zusammen mit anderen berücksichtigungsfähigen Ausgaben und höchstens 50 % Ihres zu versteuernden Einkommens | Jährliche Einkommenserklärung | Nachweis der Zahlung an eine gemeinnützige Organisation |
Litauen | Zuweisung eines Anteils der Einkommensteuer | Die Vergünstigung ist kein Abzug für die Spende selbst: Sie können bis zu 1,2 % Ihrer Einkommensteuer Organisationen mit dem Status eines Unterstützungsempfängers zuweisen | Antrag bei der Steuerbehörde (VMI) | Keine |
Luxemburg | Abzug vom Einkommen | Spenden von insgesamt mindestens 120 € pro Jahr, bis zu 20 % Ihres gesamten Nettoeinkommens oder 1.000.000 €; der übersteigende Betrag wird 2 Jahre lang vorgetragen | Jährliche Steuererklärung | Nachweis der Spende |
Malta | Keine allgemeine Vergünstigung für Privatpersonen | Spenden sind für Privatpersonen in der Regel nicht abzugsfähig; die wichtigsten Vergünstigungen gelten für Unternehmen | — | — |
Niederlande | Abzug vom Einkommen | Gewöhnliche Spenden: der Teil über 1 % Ihres Schwelleneinkommens (mindestens 60 €), bis zu 10 % davon. Periodische Spenden über mindestens 5 Jahre aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung: voll abzugsfähig. Spenden an eine kulturelle ANBI zählen 25 % zusätzlich, bis zu 1.250 € | Jährliche Steuererklärung | Zahlungsnachweis; bei einer periodischen Spende die Vereinbarung (ein Notar ist optional) |
Norwegen | Abzug vom Einkommen | Spenden von mindestens NOK 500 pro Jahr an eine anerkannte Organisation, bis zu NOK 25.000 pro Jahr | Automatisch: Die Organisation meldet die Spende | Keine über die Meldung der Organisation hinaus |
Polen | Abzug vom Einkommen | Bis zu 6 % Ihres Einkommens für Spenden für gemeinnützige Zwecke. Unabhängig davon können Sie 1,5 % Ihrer Einkommensteuer einer gemeinnützigen Organisation zuweisen | Jährliche Steuererklärung (PIT/O) | Nachweis der Zahlung auf das Bankkonto des Empfängers |
Portugal | Abzug von der Steuerschuld | 25 % des gespendeten Betrags, begrenzt auf 15 % Ihrer Steuerschuld für die meisten Empfänger | Jährliche IRS-Erklärung | Beleg der Organisation |
Rumänien | Zuweisung eines Anteils der Einkommensteuer | Die Vergünstigung ist kein Abzug für die Spende selbst: Sie können bis zu 3,5 % Ihrer jährlichen Einkommensteuer an gemeinnützige Organisationen umleiten | Formular 230 | Keine |
Slowakei | Zuweisung eines Anteils der Einkommensteuer | Die Vergünstigung ist kein Abzug für die Spende selbst: Sie können 2 % der gezahlten Steuer zuweisen, oder 3 %, wenn Sie im Jahr mindestens 40 Stunden ehrenamtlich tätig waren | Erklärung oder über Ihre Steuererklärung | Schriftliche Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit, für die 3 % |
Slowenien | Zuweisung eines Anteils der Einkommensteuer | Die Vergünstigung ist kein Abzug für die Spende selbst: Sie können bis zu 1 % Ihrer Einkommensteuer Organisationen auf der Liste der Regierung zuweisen | Antrag bei der Steuerbehörde (FURS) | Keine |
Schweden | Steuerermäßigung | 25 % des gespendeten Betrags, für Spenden von jeweils mindestens SEK 200 und insgesamt SEK 2.000 pro Jahr; höchstens SEK 3.000 (bei Spenden von SEK 12.000) | In Ihrer Steuererklärung vorausgefüllt, anhand der Meldung des anerkannten Empfängers | Geben Sie dem Empfänger Ihre Personennummer an |
Schweiz | Abzug vom Einkommen | Bundessteuer: Spenden von mindestens CHF 100 pro Jahr an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen in der Schweiz, bis zu 20 % Ihres Nettoeinkommens. Die Kantone legen eigene Grenzen fest | Jährliche Steuererklärung | Beleg der Organisation |
Vereinigtes Königreich | Steuerrückforderung durch die gemeinnützige Organisation (Gift Aid) | Die gemeinnützige Organisation fordert pro gespendetem 1 £ einen Betrag von 25p an; Steuerpflichtige mit höherem Steuersatz oder Spitzensteuersatz fordern die Differenz selbst zurück | Gift-Aid-Erklärung gegenüber der gemeinnützigen Organisation; die Differenz über die Steuererklärung (Self Assessment) | Sie müssen im Vereinigten Königreich mindestens so viel Steuern gezahlt haben, wie die gemeinnützige Organisation anfordert |
Steuerlich begünstigt spenden in Amerika
Land | Art der Steuervergünstigung | Höchstgrenze für Abzug/Gutschrift | Geltendmachung | Erforderliche Nachweise |
|---|---|---|---|---|
Vereinigte Staaten | Abzug vom zu versteuernden Einkommen | Bei Einzelaufstellung der Abzüge: Geldspenden an öffentliche gemeinnützige Organisationen bis zu 60 % Ihres bereinigten Bruttoeinkommens, und ab 2026 nur der Teil über 0,5 % davon. Ohne Einzelaufstellung: ab 2026 bis zu 1.000 $ (2.000 $ bei gemeinsamer Veranlagung) an Geldspenden | Schedule A (Form 1040) bei Einzelaufstellung, andernfalls Form 1040 | Schriftliche Bestätigung der gemeinnützigen Organisation für Spenden ab 250 $ |
Kanada | Steuergutschrift auf Bundes- und Provinzebene | Bund: der niedrigste Steuersatz (14,5 % für 2025) auf die ersten 200 CA$, danach 29 %, oder 33 %, wenn Ihr Einkommen in der höchsten Steuerstufe liegt; die Provinzen gewähren zusätzlich eine eigene Gutschrift. Spenden werden bis zu 75 % Ihres Nettoeinkommens berücksichtigt | Steuererklärung, Schedule 9 (Zeile 34900) | Offizieller Spendenbeleg einer registrierten gemeinnützigen Organisation |
Steuerlich begünstigt spenden in Australien
Land | Art der Steuervergünstigung | Höchstgrenze für Abzug/Gutschrift | Geltendmachung | Erforderliche Nachweise |
|---|---|---|---|---|
Australien | Abzug vom zu versteuernden Einkommen | Jeder Betrag, der an einen abzugsberechtigten Spendenempfänger (DGR) gespendet wird; der Abzug darf keinen steuerlichen Verlust entstehen lassen oder erhöhen | Jährliche Steuererklärung (myTax oder über eine registrierte Steuerberatung) | Beleg oder andere Aufzeichnung der Spende |
Was ist Gift Aid, und wer kann es nutzen?
Gift Aid ist ein Programm der britischen Regierung, mit dem gemeinnützige Organisationen auf Spenden von Steuerpflichtigen im Vereinigten Königreich zusätzlich 25 % anfordern können. Aus einer Spende von 10 £ werden so 12,50 £ für die gemeinnützige Organisation, ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Um Gift Aid zu nutzen, müssen Sie:
- im Vereinigten Königreich steuerpflichtig sein und Einkommensteuer (Income Tax) oder Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax) zahlen;
- in diesem Jahr genug Steuern gezahlt haben, um die 25 % abzudecken;
- Ihr eigenes Geld spenden, keine Firmengelder.
Das Spendenformular von WhyDonate erfasst keine Gift-Aid-Erklärungen. Wenn Sie berechtigt sind, fragen Sie die gemeinnützige Organisation, ob Sie die Gift-Aid-Erklärung direkt bei ihr abgeben können.
Hinweis: Steuerliche Vorschriften ändern sich und hängen von Ihren persönlichen Umständen ab. Diese Informationen sind nur eine allgemeine Orientierung. Die aktuellen Regeln finden Sie auf der Website Ihrer Regierung oder Ihrer nationalen Steuerbehörde.
Quellen
Geprüft im September 2026.
- Australien: Australian Taxation Office, Spenden und Zuwendungen
- Österreich: Bundesministerium für Finanzen, Informationen für Spenderinnen und Spender
- Belgien: FÖD Finanzen, Spenden und König-Baudouin-Stiftung
- Bulgarien: Nationale Agentur für Einnahmen, Spenden
- Kanada: Canada Revenue Agency, abzugsfähige Beträge
- Kroatien: Steuerverwaltung, persönlicher Freibetrag für Spenden
- Zypern: Steuerbehörde, anerkannte gemeinnützige Organisationen und PwC Worldwide Tax Summaries
- Tschechien: Finanzverwaltung, Spenden und Steuern
- Dänemark: Dänische Steuerbehörde, Spenden an gemeinnützige Organisationen
- Estland: Estnische Steuer- und Zollbehörde, Spenden und Zuwendungen
- Finnland: Finnische Steuerverwaltung, Abzüge für Spenden
- Frankreich: Service-Public.fr, Spenden an Vereine
- Deutschland: Finanzverwaltung NRW, Spenden
- Griechenland: PwC Worldwide Tax Summaries
- Ungarn: Nationale Steuer- und Zollverwaltung, 1+1 %
- Island: Isländische Steuer- und Zollbehörde, Abzug für Spenden
- Irland: Revenue, Steuervergünstigung für Spenden beantragen
- Lettland: Staatlicher Steuerdienst, berücksichtigungsfähige Ausgaben
- Litauen: Staatliche Steuerinspektion, Zuweisung von Unterstützung
- Luxemburg: Guichet.lu, Abzug von Spenden und Zuwendungen
- Malta: ACT, Spenden an den Malta Community Chest Fund und Malta Institute of Taxation
- Niederlande: Belastingdienst, Spenden absetzen
- Norwegen: Norwegische Steuerverwaltung, Spenden an gemeinnützige Organisationen
- Polen: Finanzministerium, Spenden für gemeinnützige Zwecke
- Portugal: Steuerbehörde, Statut der Steuervergünstigungen, Artikel 63
- Rumänien: ANAF, Leitfaden zur Umleitung von 3,5 %
- Slowakei: Finanzverwaltung, Anteil der gezahlten Steuer
- Slowenien: eUprava, Zuweisung eines Teils der Einkommensteuer
- Schweden: Skatteverket, Steuerermäßigung für Spenden
- Schweiz: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Artikel 33a
- Vereinigtes Königreich: GOV.UK, Gift Aid
- Vereinigte Staaten: IRS Topic no. 506 und IRS Publication 526
- Steuerzuweisungsmodelle in Ungarn, Litauen, Rumänien, der Slowakei und Slowenien: Europäische Kommission, Social Economy Gateway